1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von PROCESSREAL gegenüber Unternehmen und anderen beruflich oder gewerblich handelnden Auftraggebern, sofern sie vor dem Vertragsabschluss bereitgestellt und vereinbart wurden. Der konkrete Vertragspartner wird im Angebot namentlich bezeichnet. Für Konsumentengeschäfte ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Zwingendes Recht bleibt in jedem Fall vorbehalten.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Website enthält allgemeine Leistungsinformationen. Ein Vertrag entsteht erst durch die Annahme eines konkreten Angebots oder eine sonstige dokumentierte Vereinbarung der Parteien. Auskünfte, Projektbriefe, Gespräche und Antworten des digitalen Assistenten sind unverbindlich und lösen allein keinen Auftrag aus.
Das Angebot legt insbesondere Vertragspartei, Ziele, Leistungsumfang, Ergebnisse, Mitwirkung, Termine, Vergütung und besondere Bedingungen fest.
3. Leistungscharakter und Umfang
PROCESSREAL erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt. Je nach Auftrag umfassen sie Diagnose, Prozess- und Organisationsentwicklung, Umsetzung, Coaching, Auditvorbereitung oder die operative Betreuung definierter Fachfunktionen. Ob eine Tätigkeit als Auftrag, Werkleistung oder in anderer rechtlicher Form erbracht wird, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und dem anwendbaren Recht.
Wirtschaftliche Resultate hängen auch von Daten, Entscheidungen, Ressourcen und der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Zertifizierung oder ein Bewertungsergebnis wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und rechtlich wirksam vereinbart wurde.
4. Änderungen und zusätzliche Leistungen
Änderungen von Zielen, Umfang, Voraussetzungen oder Terminen werden gemeinsam bewertet. Zusätzliche Leistungen, daraus entstehender Aufwand und eine Anpassung der Planung bedürfen einer dokumentierten Abstimmung. Ausbleibende Mitwirkung oder geänderte Rahmenbedingungen können eine neue Planung erforderlich machen.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber bezeichnet entscheidungsfähige Ansprechpersonen und stellt die für den Auftrag benötigten Informationen, Daten, Zugänge und personellen Ressourcen rechtzeitig bereit. Er ist für die Zulässigkeit der bereitgestellten Daten und die Befugnis zur Weitergabe verantwortlich.
Sicherheitsregeln, betriebliche Vorgaben und besondere Risiken sind vor Tätigkeiten vor Ort offenzulegen. Gesetzliche Organpflichten, Arbeitgeberverantwortung und nicht übertragbare Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber.
6. Vergütung und Zahlung
Massgeblich sind die im Angebot vereinbarten Fixpreise, Honorare, Meilensteine oder wiederkehrenden Vergütungen. Gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer und vereinbarte projektbezogene Spesen werden entsprechend ausgewiesen. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
Anzahlungen, Teilrechnungen, Reiseaufwand und die Vergütung zusätzlicher Leistungen werden im Angebot geregelt. Beanstandungen einer Rechnung sind nachvollziehbar und zeitnah mitzuteilen. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben vorbehalten.
7. Termine, Ergebnisse und Übergabe
Termine werden unter Berücksichtigung der vereinbarten Voraussetzungen geplant. Verzögerungen und deren Auswirkungen werden frühzeitig angesprochen. Ergebnisse werden in der vereinbarten Form bereitgestellt und gemeinsam besprochen. Allfällige Abnahmebedingungen werden für Werkleistungen gesondert geregelt.
Der Auftraggeber prüft bereitgestellte Ergebnisse im Rahmen seiner betrieblichen Verantwortung und meldet nachvollziehbare Beanstandungen zeitnah. Aus blossem Schweigen ergibt sich keine weitergehende Anerkennung als gesetzlich oder individuell wirksam vereinbart.
8. Outsourcing und externe Fachfunktionen
Bei der Übernahme von Aufgaben oder Fachfunktionen werden Aufgabenabgrenzung, Weisungen, Vertretung, Entscheidungskompetenz, Berichterstattung und Eskalation gesondert festgelegt. Die Auslagerung einer Fachfunktion überträgt keine gesetzlichen Organpflichten, Arbeitgeberpflichten oder behördlichen Zuständigkeiten.
Für den Einsatz zusätzlicher Fachpersonen gelten die vereinbarten Regeln zu Zustimmung, Vertraulichkeit, Qualifikation und Verantwortung.
9. Audits, ISO-Normen und EcoVadis
Auditvorbereitung, interne Vorprüfungen und Nachweisorganisation unterstützen die Betriebs- und Auditbereitschaft. Sie ersetzen keine unabhängige Zertifizierungsentscheidung, behördliche Prüfung oder EcoVadis-Bewertung. Die Ergebnisse externer Stellen liegen ausserhalb der Entscheidungsbefugnis von PROCESSREAL.
Eine Zusage bestimmter Zertifikate, Medaillen oder Scores ist mit der Vorbereitung allein nicht verbunden.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts-, Produktions-, Personal- und Kundendaten vertraulich und verwenden sie nur zur Auftragserfüllung. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Gesetzlich verlangte Offenlegungen und bereits rechtmässig öffentliche Informationen bleiben vorbehalten.
Personendaten werden im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts verarbeitet. Soweit eine Auftragsbearbeitung vorliegt, vereinbaren die Parteien die erforderlichen Weisungen, Schutzmassnahmen, Unterauftragnehmer und Regeln für Datenbekanntgaben. Vertrauliche Daten werden nicht ohne vereinbarte Grundlage in externe KI-Dienste eingebracht.
11. Nutzungsrechte und Arbeitsmittel
Der Auftraggeber erhält nach der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Zweck benötigten Nutzungsrechte an kundenspezifischen Ergebnissen. Vorbestehende Methoden, Vorlagen und allgemeines Know-how verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Soweit solche Bestandteile in Ergebnissen enthalten sind, wird die für den vereinbarten Zweck erforderliche Nutzung ermöglicht.
Weitergabe, Veröffentlichung und Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus werden bei Bedarf gesondert geregelt. Eigene Daten und Unterlagen des Auftraggebers bleiben diesem zugeordnet.
12. Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem anwendbaren Recht und den individuell wirksam vereinbarten Bedingungen. Die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie jede andere zwingende gesetzliche Haftung wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Die Parteien informieren einander über erkennbare Risiken und wirken im zumutbaren Rahmen an der Schadensminderung mit. Weitergehende Haftungsregelungen bedürfen einer gesonderten, rechtlich zulässigen Vereinbarung.
13. Dauer und Beendigung
Laufzeit, ordentliche Kündigung und Übergabe werden im Angebot geregelt. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte, insbesondere soweit Auftragsrecht anwendbar ist, bleiben vorbehalten. Bei Beendigung werden erbrachte Leistungen, vereinbarte und rechtmässig geschuldete Aufwendungen sowie eine geordnete Übergabe nach Vertrag und Gesetz abgerechnet.
Ein Wechsel des extern betreuten Bereichs wird mit dokumentierter Übergabe von Aufgaben, Ergebnissen, Zugängen und Daten organisiert.
14. Recht und Streitbeilegung
Es gilt schweizerisches Recht, soweit keine zwingenden abweichenden Vorschriften entgegenstehen. Die Parteien streben bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine sachliche Klärung an. Ein Gerichtsstand wird im individuellen Vertrag vereinbart; ohne wirksame Vereinbarung gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
15. Fassung und Änderungen
Für einen Auftrag gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung. Spätere Änderungen auf der Website ändern bestehende Verträge nicht automatisch. Die Parteien können Anpassungen für künftige oder laufende Aufträge ausdrücklich vereinbaren.


